AGBs Stäcketöri Freiluft Festival

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Festivalbesucher:innen und übrige Vertragspartner:innen des Veranstalters. 
  • Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. 
  • Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 
  • Für Festival Besuchende gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Website des Veranstalters publizierten Zugangszeiten. 
  • Mit dem Erwerb eines Festival-Tickets akzeptiert die Eintrittskartenerwerbende Person die AGB des Veranstalters. Für übrige Vertragspartnerinnen bilden die vorliegenden AGB einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden AGB widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden vom Veranstalter nicht akzeptiert.

 

  1. TICKETS

Die Tickets müssen am Eingang gegen ein Festivalbändeli umgetauscht werden. Dieses muss straff um das Handgelenk getragen werden. Geöffnete, defekte oder verlorene Bändeli verlieren ihren Wert. Das Festivalbändeli ist mit einem Altersnachweis versehen. Es wird nur gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises (z.B. ID) abgegeben (Ausweispflicht)!

 

  1. MUSIKPROGRAMM

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler:innen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Es bestehen keine Ansprüche der Besucher:innen auf Rückerstattung der Tickets wegen Programmänderungen, insbesondere nicht wegen Absagen von Künstlern / Künstlergruppen.

 

  1. SICHERHEIT
  • Der Ordnungsdienst führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Festivalgeländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. 
  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst führt beim Einlass Taschenkontrollen durch.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Festival-Tickets) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden AGB kann einen wichtigen Grund darstellen. 
  • Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

 

  1. AWARENESS

 

Das vorhandene Awarenesskonzept muss eingehalten werden. Bei nicht einhalten des Konzeptes kann dies einen Verweis vom Festivalgelände zur Folge haben.

 

  1. VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt und dürfen nicht auf das Areal gebracht werden. Wer im Besitz eines verbotenen Gegenstandes ist, muss diesen entsorgen sonst wird der Eintritt auf das Festivalgelände untersagt. Folgende Gegenstände werden von uns als gefährlich eingestuft:

Glas, Deosprays, Parfüm in Glasbehältern, Sonnen-, Regenschirme, Fahnen-, Stangen, sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser), Lachgas-Behälter, Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektiven, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte, Selfie- und GoPro-Sticks usw. Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras, Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis, Hausrat, Sofas usw.

Es wird keine Aufbewahrung für verbotene Gegenstände angeboten. Für hinterlegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

  1. ABSAGE / VERSCHIEBUNG / UNTERBRUCH ODER ABBRUCH
  • Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abgesagt, abgebrochen oder unterbrochen werden.
  • Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder unterbrochen, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie insbesondere höhere Gewalt (z.B. schwere Unwetter oder Umweltkatastrophen, Unruhen, Streiks, Krieg, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien oder Pandemien, behördliche Anordnungen oder Verbote, Tod, Krankheit oder Reisesperre eines/r Künstlers:in), ist das Recht der Eintrittskartenerwerber:innen auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte oder Umtausch für die nächste Ausgabe der Veranstaltung grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Im Falle eines Unterbruchs wird der Veranstalter darum bemüht sein, die Veranstaltung, soweit und sobald wie möglich und zumutbar wieder fortzusetzen.
  • Die Haftung für Schäden wie insbesondere Reise- und Unterbringungskosten oder andere vergeblich getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung wird ausgeschlossen.

 

  1. EINTRITT
  • Ein Festivalticket muss an den offiziellen Kassen und Bändeliumtauschstationen des Veranstalters in ein Armbändeli getauscht werden. Das Armbändeli ist persönlich und nicht übertragbar. 
  • Jede Person, die das Festivalgelände betritt, muss das Armbändeli vor Betreten des Festivalgeländes fest verschlossen um das Handgelenk tragen. 
  • Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Armbändeli berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig. 
  • Das Armbändeli berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während der auf dem Festivalticket genannten Zeitdauer. 
  • Verlorene Festivaltickets, Freikarten oder Armbändeli werden grundsätzlich nicht ersetzt. 
  • Personen, die sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen. 

 

  1. WEITERVERKAUF VON FESTIVALTICKETS
  • Der Erwerb von Festival-Tickets und Freikarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 
  • Sponsoren, Partner:innen und Dritte sind nicht berechtigt, von dem Veranstalter erhaltene Freikarten zu verkaufen. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die in den Verkauf gelangten Freikarten sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 
  • Festivaltickets sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Vorverkaufskanäle zu kaufen. 
  1. VERKEHR/PARKING
  • Parkieren sowohl auf den Zufahrtsstrassen als auch auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt. 
  • Nicht auf dem offiziellen Festivalparkplatz und auf den Zufahrtsstrassen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten der/des Halterin/s abgeschleppt. Der/die Fahrzeughalter:in hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppwagen bestellt ist. 
  • Es ist ausschliesslich der gekennzeichnete kostenpflichtige Festivalparkplatz zu benützen. Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt. 
  • Das Übernachten auf dem Festivalparkplatz ist untersagt. 

 

  1. GETRÄNKE
  • Wer eigene Getränke aufs Campinggelände mitnehmen möchte, darf einmalig 3 Liter alkoholfreie Einheiten aufs Areal bringen. Das Mitnehmen von Glasflaschen ist verboten.
  • Auf das Festivalgelände dürfen 0,5l PET Flaschen mitgenommen werden. Grössere Behältnisse sind nicht gestattet.
  • Alkoholische Getränke dürfen nicht auf das Gelände mitgenommen werden.
  • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikt untersagt.
  • Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Personal ein Ausweis (ID) gezeigt werden.

 

  1. FOTO & VIDEOAUFNAHMEN
    Professionelle Audio-, Foto- und Videoaufnahmen sind nicht erlaubt. Kleine Digicams und Smartphones dürfen auf dem Festivalgelände zu privatem Gebrauch benutzt werden.

Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist jedoch untersagt.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.

Im Rahmen des Stäcketöri Freiluft Festival werden durch den Veranstalter und autorisierte Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Festival-Tickets erklären sich die Besuchenden damit einverstanden, dass Aufnahmen von ihnen, für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

  1. LÄRMEMISSIONEN

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An Festivaleingängen, Bars wie auch dem Infopoint werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

 

  1. TIERE

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausnahme können Assistenztiere wie Assistenz- oder Blindenhunde bilden. Das Mitbringen eines Assistenztieres muss in Absprache mit dem Veranstalter erfolgen.

 

  1. VERANTWORTLICH

Das Stäcketöri Freiluft Festival freut sich über die verschiedenen Altersgruppen der Besuchenden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen auf das Gelände. Der Veranstalter behält sich vor, Kinder und Jugendliche ohne Begleitung eines Erwachsenen vom Festivalgelände zu verweisen und lehnt gegenüber ihnen jede Haftung ab.  

 

  1. ZAHLUNGSMITTEL

Am Stäcketöri Freiluft Festival kann ausschließlich mit Twint, Bargeld oder gängigen EC-Karten bezahlt werden.

 

  1. HAFTUNG

 

Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper und Vermögensschäden, die Besuchenden oder Standbetreibenden von Dritten zugefügt werden.

Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundgegenstände können während dem Stäcketöri Freiluft Festival auf dem Festivalgelände am Infopoint abgegeben bzw. abgeholt werden.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gebühren, Bussen oder andere Nebenkosten.

 

  1. AUFENTHALT AUF DEM GELÄNDE

Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist nur zu den folgenden  Zeiten gestattet:

Freitag von 14:00 bis 04:00 Uhr

Samstag von 09:00 bis 04:00 Uhr

Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr

Die Öffnungszeiten können vom Veranstalter individuell angepasst werden.

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. 

Das Übernachten auf dem gesamten Festivalgelände von Sonntag auf Montag ist für Dritte generell untersagt. 

  1. SCHADENSERSATZ

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, gesetzliche oder statutarische Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Nebenabreden werden keine vorgenommen.

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB vor.

Die AGB gelten als integrierender Bestandteil aller betreffenden Verträge des Stäcketöri Freiluft Festivals.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden AGB wird Bern vereinbart.